Prof. Dr. Stephan Christoph

Inhaber der Professur

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dissertation uni regensburg jura

Gebäude RW(L), Zi. 0.13 Telefon 0941 943-2614 [email protected] 

Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.

Stephan Christoph studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, wobei er 2009/2010 ein Auslandsjahr in Frankreich an der Université de Rouen (Normandie) absolvierte. 2012 schloss er das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab.

Im Anschluss arbeitete er bis 2017 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht bei Herrn Prof. Dr. Johannes Kaspar an der Universität Augsburg. Dort verfasste er auch seine Dissertation zum Thema "Der Kronzeuge im Strafgesetzbuch - die Ermittlungshilfe gemäß § 46b StGB aus dogmatischer und empirischer Perspektive". Die Arbeit wurde 2019 mit dem Dissertationspreis der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. ausgezeichnet und die Druckkosten für deren Publikation durch einen Zuschuss der VG Wort finanziert.

Nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes am Landgericht Ulm (OLG-Bezirk Stuttgart) und des zweiten Staatsexamens arbeitete Stephan Christoph als Akademischer Rat an der Universität Augsburg, wo er bei Herrn Prof. Dr. Johannes Kaspar zu Fragen der Automatisierung des Strafverfahrens habilitiert.

Seit April 2023 ist er Inhaber der Juniorprofessur für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Regensburg.

Monografien

  • Der Kronzeuge im Strafgesetzbuch. Die Ermittlungshilfe gemäß § 46b StGB ausdogmatischer und empirischer Perspektive, Baden-Baden 2019

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  • Graffitiprävention durch Eigentümerförderung. Eine Analyse des Projekts „Schmierflink“ der Stadt Augsburg, Baden-Baden 2022 (gemeinsam mit Lena Fleischmann und Anna-Sophia Folly)

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Beiträge in Sammelbänden

  • Die „Kronzeugenregelung“ in der Rechtswirklichkeit – erste empirische Erkenntnisse aus einem Forschungsprojekt zur Aufklärungs- und Präventionshilfe gemäß § 46b StGB, in: Neubacher, Frank/Bögelein, Nicole, Krise – Kriminalität – Kriminologie, Mönchengladbach 2016, S. 487 ff. (gemeinsam mit Johannes Kaspar)
  • Die strafeinschränkende Wirkung der Aufklärungshilfe, in: Kuhli, Milan/Asholt, Martin, Strafbegründung und Strafeinschränkung als Argumentationsmuster, Baden-Baden 2017, S. 239 ff.
  • Am besten passiert erst gar nichts… Was ist und wie geht eigentlich Kriminalprävention?, in: Frevel, Bernhard, Kriminalität – Ursachen, Formen und Bekämpfung, Münster, 2021, S. 234 ff. (gemeinsam mit Diana Schubert)
  • Vielversprechender Effektivitätsbooster oder problematischer Subsumtionsautomat? Gedanken zum Einsatz künstlicher Intelligenz „auf der Richterbank“ in Strafverfahren, in: Giannini, Alessandro/Ibold, Victoria/Köpferl, Georg/Neßeler, Karin/Neumann, Laura/Niedernhuber, Tanja/Peters, Kristina/Steenbreker, Thomas, Strafrecht im Angesicht der Digitalisierung, 8. Symposium der Jungen Strafrechtlerinnen und Strafrechtler, 2022, S. 59 ff.
  • Strafbedürfnisse der Bevölkerung und deren Bedeutung im Jugendstrafrecht, in: DVJJ e. V., Jugend, Recht und Öffentlichkeit – Selbstbilder, Fremdbilder, Zerrbilder. Dokumentation des 31. Deutschen Jugendgerichtstages vom 16. bis 18. September 2021, Mönchengladbach, 2022, S. 501 ff.
  • Artificial Intelligence and Sentencing from a Human Rights Perspective, in: Završnik, Aleš/Simončič, Katja, Artificial Intelligence, Social Harms and Human Rights, 2022, S. 3 ff. (gemeinsam mit Katrin Höffler, Stefan Harrendorf, Johannes Kaspar, Lucia Sommerer und Felix Butz)

Zeitschriftenbeiträge

  • Die „nicht mehr ganz so große“ Kronzeugenregelung, KritV 2014, 82 ff.
  • Kronzeugenregelung und Strafverteidigung, StV 2016, 318 ff. (gemeinsam mit Johannes Kaspar)
  • Die Strafbarkeit satirisch überzeichneter Schmähkritik, JuS 2016, 599 ff. (gemeinsam mit Stefan Grunow)
  • Ressourcenstärkende Kriminalprävention als Antwort auf Kriminalitätsfurcht, NK2017, 130 ff.
  • Die (un)mögliche Messung des allgemeinen Rechtsgefühls, MschrKrim 2020, 58 ff.
  • Anmerkung zu OLG Hamm, Beschl. v. 7.4.2020 − 4 RVs 12/20, Kontaktloses Bezahlen mit EC-Karte ohne PIN-Abfrage, NStZ 2020, 676 f. (gemeinsam mit Verena Dorn-Haag)
  • Der „elektronische Taschendiebstahl“ bei Kleinstbetragszahlungen. Zur strafrechtlichen Relevanz des Missbrauchs der NFC-Technologie bei EC- und Kreditkarten unter besonderer Berücksichtigung des § 263a StGB, NStZ 2020, 697 ff. (gemeinsam mit Dr. Verena Dorn-Haag)
  • Automatisierte Risikoprognosen im Kontext von Bewährungsentscheidungen, BewHi 2021, 241 ff. (gemeinsam mit Katrin Höffler, Stefan Harrendorf, Johannes Kaspar, Lucia Sommerer und Felix Butz)
  • Anmerkung zu BVerfG, Beschl. v. 8.6.2021 – 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18, Zwangsbehandlungen bei Patientenverfügung im Maßregelvollzug, medstra 2022, 172 ff.

Didaktische Beiträge

  • Der Erlaubnistatbestandsirrtum in der Falllösung, JA 2016, 32 ff.
  • Der Mordfall M., JURA 2021, 924 ff. (gemeinsam mit Johannes Kaspar)
  • Fortgeschrittenenhausarbeit: Große und kleine Finanzgeschäfte, ZJS 2022, 761 ff.
  • Diskussionsbericht, in: Kaspar, Johannes, Sicherungsverwahrung 2.0? Bestandsaufnahme – Reformbedarf – Forschungsperspektiven, Baden-Baden 2017, S. 239 ff.
  • Lehren ist auch „Selbstbereicherung“, ZDRW 2019, 215 ff.
  • Tagungsbericht zum 56. Kolloquium der Südwestdeutschen und Schweizerischen Kriminologischen Institute und Lehrstühle, MschrKrim 2022, 1 ff. (gemeinsam mit Philipp Eierle und Fabian Peltzer)
  • „King's Evidence as an Instrument of Criminal Prosecution - a Theoretical and Empirical Analysis“ – German-Japanese Symposium „Law & Behaviour“, Universität Augsburg, 17. Februar 2014
  • „Legal Aspects of the Winnenden Massacre“ – German-Japanese Symposium „Law & Behaviour, Kyushu University Fukuoka, 27. März 2015
  • „King’s Evidence – a controversial instrument in contemporary European criminal policy” – Criminology Symposium, Stockholm, 9. Juni 2015 (gemeinsam mit Johannes Kaspar)
  • „Die Kronzeugenregelung in der Rechtswirklichkeit - Erste empirische Erkenntnisse zur Aufklärungs- und Präventionshilfe gem. § 46b StGB“ – 14. Jahrestagung der Kriminologischen Gesellschaft, Universität zu Köln, 25. September 2015 (gemeinsam mit Johannes Kaspar)
  • „The Formation of Values and Its Influence on Deviant Behavior“ – German-Japanese Symposium „Law & Behaviour“, Georg-August-Universität Göttingen, 25. Februar 2016
  • „Wie man die „Hell‘s Angels“ zum Singen bringt – Die Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch“ – Vortragsreihe „Königsbrunner Campus“, Königsbrunn, 27. April 2016
  • „Probleme der institutionellen Einheit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht am Beispiel von Judge Dredd“ – Vortragsreihe „Science Fiction, Fantasy und das Mittelalterliche“, Universität Augsburg, 14. November 2016
  • „Gibt es ein überindividuelles Rechtsempfinden der Bevölkerung?“ – 55. Kolloquium der Südwestdeutschen und Schweizerischen Kriminologischen Institute und Lehrstühle, Meßstetten-Tieringen, 12. Juli 2019
  • „Kriminalitätsfurcht im politischen Meinungskampf“ – Podiumsdiskussion anlässlich des 36. Herbstkolloquiums der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, München, 9. November 2019
  • „Der Kronzeuge im Strafgesetzbuch – Die Ermittlungshilfe gemäß § 46b StGB aus dogmatischer und empirischer Perspektive. Ein Werkstattgespräch“ – Universität Augsburg, 12. Februar 2020
  • „Thoughts on the Current Draft Law Against Right-Wing Extremism and Hate Crime” - German-Japanese Symposium „Law & Behaviour“, Ludwig Maximilian Universität München, 18. Februar 2020
  • „Die Problematik der illegalen Graffiti in Augsburg. Forschungsprojekt im Rahmen des 1. Universitären Workshops ‘Kriminologisches Forschen’“ – 1. Treffen des Kriminologischen Forums Bayern, Fischbachau, 13. März 2020
  • “Graffitiprävention durch Eigentümerförderung. Ergebnisse des Workshops ‘Kriminologisches Forschen’” - 56. Kolloquium der Südwestdeutschen und Schweizerischen Kriminologischen Institute und Lehrstühle, Augsburg, 25. Juni 2021 (via Zoom)
  • „Strafbedürfnisse der Bevölkerung und deren Bedeutung in Jugendstrafverfahren” – 31. Jugendgerichtstag, Bonn, 18. September 2021 (via Zoom)
  • „Vielversprechender Effektivitätsbooster oder problematischer Subsumtionsautomat? Gedanken zum Einsatz künstlicher Intelligenz ‘auf der Richterbank’ in Strafverfahren” – 8. Symposium Junger Strafrechtlerinnen und Strafrechtler, München, 9. – 11. September 2021
  • “Katzenkönig 2.0? Verschwörungsnarrative im Lichte des § 17 StGB” – Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung “Krisenresilienz des Rechts? Lehren aus der Coronakrise”, Universität Augsburg, 25. November 2021
  • "Wenn Technologie gerechtere Entscheidungen als der Richter trifft" – Podiumsdiskussion anlässlich der Junikonferenz 2022 der European Law Students’ Association (ELSA), Passau, 26. Juni 2022
  • “Due Dilligence und ein neuer Compliance-Fokus bei Mergern und Acquisitions. M&ATransaktionsprozesse als Katalysatoren für Non-Compliance auf Mikroebene” - 6. Fachtagung “Mergers & Acquisitions im Spannungsfeld der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften – Aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Praxis”, Technischen Universität Bergakademie Freiberg, 13. Oktober 2022
  • “Antisemitismus und kriminologische Opferforschung”, Vortrag im Rahmen der Aktionswoche gegen Antisemitismus, Augsburg, 20. Oktober 2022 (gemeinsam mit Victoria Woelfel)
  • „’Elektronischer Taschendiebstahl’ durch kontaktloses Zahlen mittels EC-Karte ohne PIN, OLG Hamm, Beschl. v. 7.4.2020 – 4 RVs 12/20” - Junges Forum der deutsch-chinesischen Strafrechtswissenschaft 2022-2023, München/Augsburg, 23. Januar 2023 (via Zoom)

Juniorprofessur für Strafrecht und Kriminologie

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Dissertation Beispiele - Medizin, Jura und mehr

Veröffentlicht am 1. November 2018 von Franziska Pfeiffer . Aktualisiert am 18. Mai 2022.

Die Dissertation ist die wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Doktorgrades. In den meisten Fällen hast du bereits ein Forschungsinteresse, das du gerne im Rahmen deiner Promotion untersuchen möchtest.

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Inhaltsverzeichnis

Doktorarbeit medizin beispiel, doktorarbeit tiermedizin & zahnmedizin beispiel, dissertation jura beispiel, dissertation maschinenbau & mathematik beispiel, dissertation sozialwissenschaft und geisteswissenschaft beispiel.

Beispiel Medizin 1 Beispiel Medizin 2
Titel
Autor Friedrich Tressel-Savelli Oliver Andreas Bartelt
Uni Universität Regensburg Charité – Universitätsmedizin Berlin
Ziel Untersuchung der Effekte der Entspannungsverfahren Autogenes Training und Funktionelle Entspannung auf den Blutdruck von Hypertonie-Patienten. Untersuchung visuell-räumlicher Aufmerksamkeit im menschlichen Gehirn.
Methodik Explorative Cross-Over-Studie Experimentelles Verfahren

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Beispiel Tiermedizin Beispiel Zahnmedizin
Titel
Autor Anna Gudrun Altersberger Christos Madarlis
Uni Ludwig-Maximilians-Universität München Universität Bonn
Ziel Messung der Staubemission bei Pferdebehandlung, um Tierärzten präventive Schutzmaßnahmen empfehlen zu können. Untersuchung der Beißkraft bei verschiedenen Prothesen und Implantaten.
Methodik Messungen Messung und statistische Analyse
Beispiel Jura 1 Beispiel Jura 2 (Englisch)
Titel
Autor Florian-Felix Marquardt Ulrike Moschtaghi
Uni Freie Universität Berlin Universität Hamburg
Ziel Darstellung des verfassungsrechtlichen Transparenz- und Publizitätsgebots und dessen Umsetzung. Umfassende Darstellung von Meistbegünstigtenklauseln, wie sie in bilateralen Investitionsschutzvereinbarungen genutzt werden, und Aufzeigen ihrer Vor- und Nachteile.
Methodik
Beispiel Maschinenbau Beispiel Mathematik
Titel (Englische Bachelorarbeit)
Autor Michael Gramß Lorenz Brachtendorf
Uni Technische Universität Ilmenau Ruprecht-Karls-Universit¨at Heidelberg
Ziel Experimentelle Untersuchung, wie das an der TU Ilmenau entwickelte Lorentzkraft-Anemometer kalibriert werden kann. Untersuchung der Computernutzung von Lernenden im Informatik-Unterricht
Methodik Planung und Durchführung von Versuchsanlagen Leitfaden-Interviews
Beispiel Sozialwissenschaft Beispiel Geisteswissenschaft
Titel
Autor Patrick Oliver Kurt Hans Kohlas Ali Darvish Zadeh
Uni Universität Darmstadt Universität Wien
Ziel Untersuchung darüber, warum die bundesweit tätigen Lesben- und Schwulenverbände innerhalb der deutschen Familienpolitik sowohl eine Artikulations- als auch Vermittlungsschwäche aufweisen. Untersuchung über die generelle Anwendbarkeit daktyloskopischer Methoden für das Fach Archäologie.
Methodik und Kriminalistik und Daktyloskopie

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  • Peer-Review Verfahren
  • Grounded Theory

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Pfeiffer, F. (2022, 18. Mai). Dissertation Beispiele - Medizin, Jura und mehr. Scribbr. Abgerufen am 18. Juni 2024, von https://www.scribbr.de/beispiele/dissertation/

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Doktor in jura – die rechtswissenschaftliche promotion.

Nov 21, 2019 | Studium & Weiterbildung

Der Doktor der Rechte

Die juristische Promotion ist ein begehrter Weg zu mehr Renommee , attraktiveren Jobs und höheren Gehältern unter Juristen. Auch in Zeiten des LL.M. ist der Doktortitel weiterhin relevant und Statussymbol sowie Zusatzqualifikation zugleich. Doch das Promotionsstudium ist nicht leicht und kostet viel Zeit und Mühen .

Dieser Artikel bietet Ihnen alle relevanten Informationen zum Promotionsstudium in den Rechtswissenschaften.

Bei der rechtswissenschaftlichen Promotion erwerben die Promotionsstudenten den Titel „Doktor der Rechte“, kurz „Dr. jur.“ bzw. „Dr. iur.“ . Dafür müssen durch den Promotionsstudenten neue wissenschaftliche Erkenntnisse errungen und in der Dissertation veröffentlicht werden. Rund 14% aller Doktoranden promovieren in den Rechts-Wirtschafts- und Sozialwissenschaften .

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen.

Da es sich bei der juristischen Promotion, wie bei allen Promotionsstudiengängen, um ein postgraduales Studium handelt, schließt es konsekutiv an das Jurastudium an.

Die wichtigste Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist daher ein Abschluss in den Rechtswissenschaften . Das kann das erste oder zweite Staatsexamen sein, was natürlich die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für die Promotion aufwirft.

Meistens gibt es noch weitere Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsstudium, die sich in der Regel auf die Abschlussnoten des Bewerbers beziehen. Die genauen Voraussetzungen sind abhängig von der Promotionsordnung und daher von Universität zu Universität unterschiedlich.

Wer ein Prädikatsexamen vorzuweisen hat, d.h. in der Ersten bzw. Zweiten juristischen Staatsprüfung mind. 9 Punkte (vollbefriedigend) erreicht hat, wird von den meisten Fakultäten zum Promotionsstudium zugelassen.

Doch auch mit schlechteren Noten in den Staatsexamina kann man noch eine Chance haben. Häufig wird die Gesamtnote des Bewerbers in Betracht gezogen, d.h. die Schwerpunktnote zählt mit in die Bewertung hinein.

Manche Universitäten bieten spezielle Seminare an, welche für die Zulassung absolviert werden müssen. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl zu betätigen, um eine Chance auf eine Doktorandenstelle zu bekommen.

Häufig ist es auch möglich, dass die möglichen Betreuer der Promotion eine Ausnahmegenehmigung erwirken können. Daher ist es immer ein Versuch wert, mit diesen in Kontakt zu treten und sie vom Promotionsvorhaben zu überzeugen.

Neben den institutionellen Voraussetzungen erfordert die Promotion in Jura vor allem eins: eine Menge Disziplin . Wer sich erfolgreich durch das erste und eventuell auch das zweite Staatsexamen gekämpft hat, konnte dies bereits unter Beweis stellen.

Doch die jahrelange Vertiefung in ein sehr spezifisches Thema verlangt von den Promotionsstudenten nicht nur die Disziplin ab, sich selbst zur Arbeit zu motivieren , sondern auch eine gewisse Beharrlichkeit , um sich nicht von dem Thema langweilen zu lassen und am Ball zu bleiben.

Verlauf des Promotionsstudiums

Nachdem der Entschluss gefasst wurde, das Promotionsstudium aufzunehmen, stehen eine Reihe von Entscheidungen und die ersten Arbeitsschritte an.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den Verlauf des juristischen Promotionsstudiums .

Themenfindung

Einer der wichtigsten Fragen, die es für die Promotion zu beantworten gilt, ist die Frage nach dem Dissertationsthema .

Da bei Promotionen generell gilt, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse errungen werden müssen, liegt die erste Hürde bereits darin, ein Thema zu finden, welches zuvor von niemandem untersucht wurde.

Zugleich muss aber einiges an Literatur zu dem Thema und den angrenzenden Themenfeldern zur Verfügung stehen, sonst wird die Literaturrecherche zu einem Graus. Selbiges gilt aber auch, wenn zu viel Literatur zur Verfügung steht.

Da man sich in der Regel über mehrere Jahre mit dem Thema intensiv beschäftigen wird, ist es außerdem sehr wichtig, dass das Thema von persönlichem Interesse ist. Es wirkt sich natürlich positiv auf das Ergebnis aus, wenn man mit Herzblut bei der Sache ist.

Angehende Doktoranden stehen also vor dem Problem, ein weitestgehend unbekanntes und dennoch interessantes Thema finden zu müssen. Abhängig von dem Fachgebiet ist das gar nicht so leicht.

Hinzu kommt die ständige Unsicherheit , ob sich die möglichen Themen auch für eine Doktorarbeit eignen. Viele empfinden die Themenfindung daher als den schwierigsten Teil der Promotion.

Eine große Hilfe können in diesem Fall die entsprechenden Professoren und Dozenten sein. Diese kennen sich gut in ihren Fachbereichen aus und haben häufig potenzielle Themen und offene Fragen auf dem Plan. Hier lohnt sich der Besuch der jeweiligen Sprechstunden.

Der Doktorvater und die Bewerbung

Hat man sich auf ein Thema festgelegt, muss als nächstes ein Betreuer , häufig auch „Doktorvater“ genannt, für das Promotionsstudium gefunden werden.

In der Regel werden die Promotionsstudenten von Professoren betreut. Welche weiteren Personen für die Betreuung infrage kommen, legt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät fest.

Die Aufgabe des Doktorvaters liegt in der fachlichen und methodischen Unterstützung und Beratung des Doktoranden. Tun sich während des Promotionsstudiums Fragen auf, ist der Betreuer der richtige Ansprechpartner.

Die Auswahl des Betreuers wird durch die Wahl des Themas eingeschränkt, denn die Fachrichtungen müssen übereinstimmen .

Um mögliche Betreuer für die Dissertation zu finden, ist es hilfreich, die entsprechenden Homepages der Fakultäten aufzusuchen und nachzusehen, wer für diesen Fachbereich zuständig ist.

Hat man alle potenziellen Betreuer ausgemacht, sollte die restliche Entscheidung aufgrund von Fähigkeiten und Sympathie getroffen werden. Die Promotion ist ein langwieriges und kräftezehrendes Unterfangen. Dabei ist es nur von Vorteil, wenn man sich mit seinem Betreuer gut versteht.

Um einander kennenzulernen, bietet es sich an, die Sprechstunden der Betreuer zu besuchen und das Vorhaben zu besprechen. Zusätzlich kann man versuchen, vorherige Promotionsstudenten des Betreuers ausfindig zu machen und diese über die Zusammenarbeit auszufragen .

Im Anschluss an die Wahl des Doktorvaters erfolgt der offizielle Bewerbungsprozess . Bei der Bewerbung wird üblicherweise ein Exposé von den angehenden Doktoranden verlangt.

Das Exposé soll das Thema der Promotion grob umreißen und dem zukünftigen Betreuer die Möglichkeit geben, einzuschätzen, ob sich das Thema für eine Promotion eignet oder nicht. Das Exposé hat in der Regel die Länge einer Hausarbeit (zwischen 5 und 20 Seiten).

Wenn all diese Schritte glücken, bekommt der angehende Doktorand seine Betreuungszusage und die eigentliche Arbeit kann beginnen.

Die Dissertation

Nachdem der Doktorand mit der Themen- und Betreuerfindung alle Vorbereitungen getroffen hat, geht es daran, die Dissertation zu verfassen. Die Dissertation, auch Doktorarbeit oder Promotionsschrift genannt, ist das Herzstück der Promotion .

In der Dissertation wird eine sehr spezielle rechtliche Fragestellung genaustens untersucht. Die Länge der Promotionsschrift kann stark variieren und liegt meistens irgendwo zwischen 150 und 500 Seiten .

Den wissenschaftlichen Methoden , die beim Verfassen der Doktorarbeit verwendet werden, kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie sind das Fundament, auf dem der Inhalt der Arbeit fußt.

Schlechte Dissertationen lassen sich häufig auf eine mangelhafte Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Methodik zurückführen. Daher ist es wichtig, bei der Auswahl der Methoden genau so viel Zeit zu investieren, wie bei der Auswahl des eigentlichen Themas.

Eine beliebte wissenschaftliche Methode der Rechtswissenschaften ist die Rechtsdogmatik . Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass die meisten Dissertationen sich dieser Methodik bedienen.

Nachdem man sich über sein Thema und die Methodik im Klaren ist, geht es an die Gliederung . Diese ist das Gerüst, die der Dissertation Form und Struktur gibt. Da sich diese im Laufe der Promotion ohnehin unzählige Male ändern wird, ist es in Ordnung, wenn man zunächst eine vorläufige Gliederung erstellt. Bei grundlegenden Veränderungen sollte immer Rücksprache mit dem Betreuer gehalten werden.

Wenn der Doktorand nun weiß, womit er sich, wie und in welcher Reihenfolge beschäftigen wird, kann er sich der einschlägigen Literatur widmen und anfangen den Text zu verfassen.

Dabei sollte man sich nicht in der Wiedergabe fremder Positionen verlieren. Vielmehr sollten sie immer aus dem Blickwinkel eigener Ansätze und Forschungsthesen betrachtet werden.

Zuletzt steht die Korrektur der Dissertation an. Hierbei entscheiden sich viele Juristen gegen das Korrekturlesen und für ein Lektorat , da vielen die sprachliche Expertise oder die Lust nach den Strapazen fehlt.

Die letzte Hürde: die mündliche Prüfung

Zuletzt wartet die mündliche Prüfung und damit die Abschlussprüfung auf die Promotionsstudenten. Wie diese Prüfung aussieht, hängt erneut von der Promotionsordnung der Fakultät ab. Ziel ist es, die Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Fähigkeiten des Doktoranden zu prüfen .

Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Form einer Disputation oder eines Rigorosums statt.

Die Disputation ist, wie der Begriff „Disput“ bereits nahelegt, ein wissenschaftliches Streitgespräch . Hier versucht der Prüfling seine Dissertation zu verteidigen und sich konstruktiv mit der Kritik der Prüfer auseinanderzusetzen.

In der Praxis wird dies häufig so exerziert, dass der Doktorand eine Arbeit zunächst in einem Referat vorstellt. Im Anschluss kommt es dann zu einer Diskussion , wie sie für mündliche Prüfungen üblich ist. Im Fokus steht also das Dissertationsthema.

Das Rigorosum ist eine etwas weiter gefasste Prüfungsform der mündlichen Prüfung. Nachdem sich in der Prüfung dem Dissertationsthema gewidmet wurde, werden Fragen zu weiteren Bereichen gestellt. Es werden also mehr Inhalte geprüft , als in der Dissertation behandelt wurden.

In der Praxis kann das zum Beispiel so aussehen, dass nach dem Gespräch über die Dissertation weitere Prüfungen zu rechtswissenschaftlichen Fächern folgen (z.B. Privatrecht, Strafrecht, etc.).

Wurden alle Prüfungen erfolgreich bestanden, wird die Dissertation veröffentlicht . Im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgt die Promotion und der Doktorand erlangt die Befugnis zum Tragen des Doktortitels .

Auch Promotionen werden ihrer Qualität nach beurteilt. Doch die Notenskala des Promotionsstudiums unterscheidet sich von den übrigen Notensystemen. Die Bestnote heißt hier: summa cum laude , welche in der Regel nur vergeben wird, wenn sich alle Prüfer über diese Note einig sind.

0,5 – 0,7: summa cum laude („mit höchstem Lob“)

0,7 – 1,5: magna cum laude („mit großem Lob“)

1,5 – 2,5: cum laude („mit Lob“)

2,5 – 3,3: rite („befriedigend“)

3,3 – 4,0: non rite („ungenügend“)

Die Frage nach der Finanzierung des Promotionsstudiums

Bei jedem Studium steht man vor einem Finanzierungsproblem . Doktoranden sind hiervon nicht ausgenommen. Allerdings haben Promotionsstudenten mehr Optionen, als Studenten im Grundstudium.

Zum einen bietet sich die Möglichkeit eines Promotionsstipendiums . Diese werden in der Regel von Stiftungen vergeben und sind sehr schwer zu ergattern , da es viele Bewerber und wenige Stipendien gibt.

Stipendien bieten den offensichtlichen Vorteil, dass man seine ganze Zeit und Aufmerksamkeit der Promotion widmen kann und damit häufig bessere Ergebnisse erzielt.

Zum anderen können Promotionsstudenten außerhalb der Universität erwerbstätig sein. Die berufsbegleitende Promotion ist eine der häufigsten Formen der Promotion. Ob im Unternehmen oder der Kanzlei – die Erwerbstätigkeit in der Wirtschaft hat Vor- und Nachteile.

Neben der Möglichkeit, bereits während der Promotion wichtige Kontakte zu knüpfen, sind auch die Gehälter meistens höher als an der Universität. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Tätigkeit etwas mit dem Promotionsthema zu tun hat, nicht allzu groß, was das Promotionsstudium natürlich nicht leichter macht.

Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit in Verbindung mit einer Promotion am Lehrstuhl tätig zu sein. Häufig werden Stellen ausgeschrieben, welche durch die Möglichkeit zur Promotion gezielt angehende Doktoranden ansprechen sollen.

Dabei ist es vorteilhaft, dass man in engem Kontakt mit seinem Betreuer steht und die Festlegung der Arbeitszeiten häufig flexibler als bei Kanzleien ist.

Promotion oder LL.M.?

Viele Juristen erwerben neben ihrer Befähigung zum Richteramt gewisse Zusatzqualifikationen . Zur Auswahl stehen unter anderem die Promotion und der LL.M.

Während mache Juristen beide Qualifikationen erwerben, stellen sich andere die Frage, ob der LL.M oder eher die Promotion das richtige für sie ist. Beide Abschlüsse sind gute Zusatzqualifikationen für das spätere Berufsleben. Es gibt jedoch erheblich Unterschiede in der Zielsetzung .

Die Promotion verleiht dem Absolventen Expertise in einem sehr speziellen Gebiet. Sie ist daher sehr gut für Juristen geeignet, die ganz genau wissen, in welchem Bereich sie später Arbeiten wollen.

Außerdem liegt der Fokus der Promotion auf der wissenschaftlichen Arbeitsweise , weshalb sich die Promotion auch sehr gut dafür eignet, später in der Lehre tätig zu werden.

Der LL.M. kommt mit seiner ökonomischen und internationalen Ausrichtung eher für den Weg in die Wirtschaft und zur Karriere in der Großkanzlei infrage. Der LL.M. ist die beliebteste Zusatzqualifikation, um sich zum Wirtschaftsjuristen fortzubilden.

Man kann für seine Promotion zwar auch ein ökonomisch und international angehauchtes Thema raussuchen, aber es wird niemals die Breite an Inhalten haben, die ein LL.M. bietet.

Außerdem ist der LL.M. im internationalen Raum von größerer Bedeutung , da der Doktortitel in vielen Ländern nicht denselben Stellenwert genießt, den er in Deutschland hat.

Vor- und Nachteile der Promotion in Jura

Die Promotion in den Rechtswissenschaften ist eine attraktive Zusatzqualifikation , um sich von der Konkurrenz abzuheben und attraktive Jobs mit höheren Gehältern zu bekommen.

Die Expertise, die sich während der Forschungszeit in diesem Bereich entwickelt hat, kann später von erheblichem Vorteil sein. Das ist gerade dann der Fall, wenn man als Anwalt selbstständig tätig ist und kaum externe Hilfe zur Verfügung hat.

Außerdem vermittelt der Doktortitel bei Mandanten ein Gefühl von Kompetenz und schafft damit Vertrauen . Hinzu kommt das generelle gesellschaftliche Ansehen, welches mit dem Doktortitel einhergeht.

Allerdings hat man durch das Promotionsstudium auch einiges an Opportunitätskosten . Mit der Promotion verliert man viel Zeit, in welcher man bereits die Karriere beginnen, Geld verdienen und Erfahrungen sammeln könnte.

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Dissertation Beispiele - Medizin, Jura und mehr

Veröffentlicht am 1. November 2018 von Franziska Pfeiffer . Aktualisiert am 28. März 2023.

Die Dissertation ist die wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Doktorgrades. In den meisten Fällen hast du bereits ein Forschungsinteresse, das du gerne im Rahmen deiner Promotion untersuchen möchtest.

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Doktorarbeit medizin beispiel, doktorarbeit tiermedizin & zahnmedizin beispiel, dissertation jura beispiel, dissertation maschinenbau & mathematik beispiel, dissertation sozialwissenschaft und geisteswissenschaft beispiel.

Beispiel Medizin 1 Beispiel Medizin 2
Titel
Autor Friedrich Tressel-Savelli Oliver Andreas Bartelt
Uni Universität Regensburg Charité – Universitätsmedizin Berlin
Ziel Untersuchung der Effekte der Entspannungsverfahren Autogenes Training und Funktionelle Entspannung auf den Blutdruck von Hypertonie-Patienten. Untersuchung visuell-räumlicher Aufmerksamkeit im menschlichen Gehirn.
Methodik Explorative Cross-Over-Studie Experimentelles Verfahren

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Beispiel Tiermedizin Beispiel Zahnmedizin
Titel
Autor Anna Gudrun Altersberger Christos Madarlis
Uni Ludwig-Maximilians-Universität München Universität Bonn
Ziel Messung der Staubemission bei Pferdebehandlung, um Tierärzten präventive Schutzmaßnahmen empfehlen zu können. Untersuchung der Beißkraft bei verschiedenen Prothesen und Implantaten.
Methodik Messungen Messung und statistische Analyse
Beispiel Jura 1 Beispiel Jura 2 (Englisch)
Titel
Autor Florian-Felix Marquardt Ulrike Moschtaghi
Uni Freie Universität Berlin Universität Hamburg
Ziel Darstellung des verfassungsrechtlichen Transparenz- und Publizitätsgebots und dessen Umsetzung. Umfassende Darstellung von Meistbegünstigtenklauseln, wie sie in bilateralen Investitionsschutzvereinbarungen genutzt werden, und Aufzeigen ihrer Vor- und Nachteile.
Methodik
Beispiel Maschinenbau Beispiel Mathematik
Titel (Englische Bachelorarbeit)
Autor Michael Gramß Lorenz Brachtendorf
Uni Technische Universität Ilmenau Ruprecht-Karls-Universit¨at Heidelberg
Ziel Experimentelle Untersuchung, wie das an der TU Ilmenau entwickelte Lorentzkraft-Anemometer kalibriert werden kann. Untersuchung der Computernutzung von Lernenden im Informatik-Unterricht
Methodik Planung und Durchführung von Versuchsanlagen Leitfaden-Interviews

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Titel
Autor Patrick Oliver Kurt Hans Kohlas Ali Darvish Zadeh
Uni Universität Darmstadt Universität Wien
Ziel Untersuchung darüber, warum die bundesweit tätigen Lesben- und Schwulenverbände innerhalb der deutschen Familienpolitik sowohl eine Artikulations- als auch Vermittlungsschwäche aufweisen. Untersuchung über die generelle Anwendbarkeit daktyloskopischer Methoden für das Fach Archäologie.
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Pfeiffer, F. (2023, 28. März). Dissertation Beispiele - Medizin, Jura und mehr. Scribbr. Abgerufen am 18. Juni 2024, von https://www.scribbr.at/beispiele-at/dissertation/

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Franziska Pfeiffer

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Identifikation und Charakterisierung von koregulierten Genen und regulatorischen Genclustern

Lizenz:
PDF
(2MB)
Dokumentenart:Hochschulschrift der Universität Regensburg (Dissertation)
Open Access Art:Primärpublikation
Datum:20 Juni 2024
Begutachter (Erstgutachter):Prof. Dr. Bernhard Weber
Tag der Prüfung:5 Juni 2024
Institutionen:
Stichwörter / Keywords:expression quantitative trait loci; eQTL; colocalization; co-regulation; gene expression; gene regulation; haploinsufficient genes; crispra; gtex; regulatory relationships; regulatory gene clusters; co-regulated genes; genetic signals;
Dewey-Dezimal-Klassifikation:
Status:Veröffentlicht
Begutachtet:Ja, diese Version wurde begutachtet
An der Universität Regensburg entstanden:Ja
Dokumenten-ID:58460

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Zusammenfassung (Deutsch)

plus

Seit der vollständigen Sequenzierung des menschlichen Genoms stehen nicht-kodierende DNA-Abschnitte und die Regulation von Genexpression zunehmend im Mittelpunkt der Forschung. Trotz der Erfassung und Analyse von mehr und mehr regulatorischen Elementen bleiben einige regulatorische Mechanismen und Beziehungen weiterhin verborgen. Gleichzeitig können besonders im Bereich genommodifizierender Methoden basierend beispielsweise auf CRISPR (Clustered Regulatory Interspaced Short Palindromic Repeats)-Systemen große Fortschritte verzeichnet werden. Bei der Evaluation dieser letztgenannten Methode zur gezielten Veränderung der Genregulation müssen genaue Kenntnisse zu den entsprechenden genregulatorischen Beziehungen und koregulierten Genen vorliegen, um unerwünschte Effekte, sogenannte Off-Target-Effekte, vorab erkennen und bewerten zu können. Bisher wurden in genomweiten Ansätzen vor allem Chromosome Conformation Capture Methoden angewandt, die es erlauben, die dreidimensionale Architektur des Genoms zu analysieren. Anhand der Messung physischer Chromatininteraktionen können Rückschlüsse auf regulatorische Elemente und deren Beziehung zueinander gezogen werden. Trotz verbesserter Methoden und zunehmender Auflösungsvermögen können in komplexen Regionen regulatorische Beziehungen einzelner Gene nicht sicher zugeordnet werden, sodass die Identifikation regulatorischer Beziehungen auch auf alternative Ansätze gestützt werden muss. In dieser Arbeit wurden koregulierte Gene basierend auf expression Quantitative Trait Locus (eQTL) Studien durch Kolokalisationsanalyse der zugrundeliegenden genetischen Signale identifiziert. Die Untersuchung erfolgte in 49 verschiedenen Geweben anhand von Genotyp- und Genexpressionsdaten des Genotype Tissue-Expression (GTEx) Projekts. Die Resultate wurden unter verschiedenen Gesichtspunkten analysiert und in einer umfassenden Dantebank leicht zugänglich gemacht, um spezifische Fragestellungen, beispielsweise zu einzelnen Genen, gezielt beantworten zu können. Über alle Gewebe hinweg zeigten sich insgesamt 14.636 (36,7 %) der 39.832 exprimierten Gene mit mindestens einem anderen Gen koreguliert, sodass eine Zahl von 49.637 koregulierten Genpaarungen identifiziert werden konnte. Dabei waren die koregulierten Gene z. T. in großen Abständen zueinander lokalisiert, was sich gut mit der Bildung von dreidimensionalen Chromatinstrukturen vereinbaren lässt. Die koregulierten Genpaarungen wurden zu 14.727 einzigartigen regulatorischen Clustern mit Größen von zwei bis zu neun koordiniert regulierten Genen zusammengeführt. Entsprechend den Ergebnissen bereits veröffentlichter Studien wurden Effekte, beispielsweise von bidirektionalen Promotern, die eine Koregulation von Genen bedingen können, in einigen regulatorischen Clustern unmittelbar abgebildet. In einer gewebezentrierten Analyse stellte sich heraus, dass die regulatorischen Effekte eines jeden Gewebes in mindestens 80 regulatorischen Clustern mit anderen Geweben übereinstimmten. Schließlich wurde am Beispiel haploinsuffizienter Gene gezeigt, wie sich im Rahmen von therapeutischen Ansätzen die entsprechende Hochregulation der Expression eines Gens auch auf koregulierte Gene auswirken kann. Von 713 bekannten haploinsuffizienten Genen wurden 231 (32,4 %) in verschiedenen regulatorischen Clustern gefunden und zeigten sich mit weiteren Genen koreguliert. Somit konnten aufgrund der Ergebnisse der hier präsentierten Studie allein im Kontext der Haploinsuffizienz bereits 414 Hinweise auf potenzielle Off-Target-Effekte gegeben werden, die sonst möglicherweise nicht berücksichtigt worden wären.

Übersetzung der Zusammenfassung (Englisch)

Since the completion of the sequencing of the human genome, non-coding DNA segments and the regulation of gene expression have increasingly become the focus of research. Despite the detection and analysis of more and more regulatory elements, some regulatory mechanisms and relationships remain hidden. At the same time, great progress has been made in the field of genome modification methods, for example based on CRISPR (Clustered Regulatory Interspaced Short Palindromic Repeats) systems. When evaluating this latter method for the targeted modification of gene regulation, precise knowledge of the corresponding gene regulatory relationships and co-regulated genes must be available in order to be able to predict and evaluate undesired effects, so-called off-target effects. Up to now, genome-wide approaches have mainly used chromosome conformation capture methods, which allow the three-dimensional architecture of the genome to be analyzed. By measuring physical chromatin interactions, conclusions can be drawn about regulatory elements and their relationship to each other. Despite improved methods and increasing resolution, regulatory relationships of individual genes cannot be reliably assigned in complex regions, so that the identification of regulatory relationships must also be based on alternative approaches. In this work, co-regulated genes were identified based on expression quantitative trait locus (eQTL) studies by colocalization analysis of the underlying genetic signals. The analysis was performed in 49 different tissues using genotype and gene expression data from the Genotype Tissue Expression (GTEx) project. The results were analyzed under various aspects and made easily accessible in a comprehensive Dantebank in order to be able to answer specific questions, for example on individual genes. Across all tissues, a total of 14,636 (36.7 %) of the 39,832 expressed genes were found to be co-regulated with at least one other gene, resulting in a total of 49,637 co-regulated gene pairings. Some of the co-regulated genes were located at large distances from each other, which is consistent with the formation of three-dimensional chromatin structures. The co-regulated gene pairings were merged into 14,727 unique regulatory clusters with sizes ranging from two to nine co-regulated genes. In line with the results of previously published studies, effects such as bidirectional promoters, which can cause gene co-regulation, were directly reflected in some regulatory clusters. A tissue-centered analysis revealed that the regulatory effects of each tissue in at least 80 regulatory clusters were similar to other tissues. Finally, the example of haploinsufficient genes was used to show how the corresponding upregulation of the expression of a gene can also affect co-regulated genes in the context of therapeutic approaches. Of 713 known haploinsufficient genes, 231 (32.4 %) were found in different regulatory clusters and were found to be co-regulated with other genes. Thus, based on the results of the study presented here, 414 indications of potential off-target effects could already be given in the context of haploinsufficiency alone, which might otherwise not have been taken into account.

Metadaten zuletzt geändert: 21 Jun 2024 08:36

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